Was ist das FSJ?
Das FSJ ist eine praktische Hilfstätigkeit für junge Menschen zwischen 15 und 27 Jahren. Geregelt ist die Durchführung des FSJ durch das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres.
Es beginnt in der Regel am 1. September jeden Jahres. Die Dauer beträgt mindestens sechs und maximal zwölf Monate. In besonderen Fällen ist es möglich, das FSJ auf 18 Monate zu verlängern. Das FSJ wird ganztägig geleistet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mind. 38,5 Stunden. Bis zum 18. Lebensjahr gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Was macht binus?
binus vermittelt BewerberInnen in die Einsatzstellen möglichst nach deren Wünschen und Neigungen. Wir führen Bewerbungsgespräche durch, um zusammen mit den BewerberInnen geeignete Stellen zu finden. Nach einer Vorstellung in der Einrichtung entscheidet die Einsatzstelle über die mögliche Zusammenarbeit. Es ist auch möglich, dass sich BewerberInnen direkt an die Einsatzstellen wenden. Wichtig ist dabei, dass binus als Träger Arbeitgeber der FSJ'lerInnen ist.
Was ist ein Träger?
binus ist Träger des FSJ. Aufgaben des Trägers im FSJ sind die Vermittlung von jungen Menschen in die Einsatzstellen durch ein geeignetes Bewerbungsverfahren, die pädagogische Begleitung und Betreuung der FSJ'lerInnen während des Jahres, Kontaktpflege zu den Einrichtungen, den AnleiterInnen oder MentorInnen und den FSJ'lerInnen und die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen pädagogischen Begleitseminare.
Leistungen von binus
- Vermittlung in soziale Einrichtungen
- Pädagogische Begleitung durch das Jahr
- Durchführung der 25 Seminartage
- Übernahme der Sozialleistungen (Arbeitslosen-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung)
- Zahlung eines Taschengeldes in Höhe von 175,00 €
- Zahlung der Sachbezugswerte in Höhe von 130,00 €